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Termine nach Vereinbarung
Dr. Christian Schwetje Dr. Jan Stichternath
ZÄ Karin Schwetje Dr. Janika Starke
ZÄ Sophia Völsing ZÄ Aleksandra Nasradin
Hussam Sibai Fachzahnarzt für Kieferorthopädie
Zahnaufhellung
Weisse Zähne nach nur einem Termin
IST DIE AUFHELLUNG UNBEDENKLICH?
Das Auftragen von Peroxiden greift weder Schmelz noch Dentin oder die Pulpa an – im Gegenteil: Studien konnten sogar nachweisen, dass Zahnaufhellung eine kariespräventive Wirkung haben kann. Plaque lagert sich schwerer an frisch aufgehellten Zähnen an.
BEHANDLUNGSABLAUF
Vor einem Bleaching wird eine professionelle Zahnreinigung (PZR) durchgeführt, um aufgelagerte Beläge und Verfärbungen auf der Zahnoberfläche vorab zu entfernen. Das aufhellende Mittel kann dann noch besser einwirken, das Ergebnis wird oft verbessert.
BLEACHING AUS DER DROGERIE...
Für das Home-Bleaching gibt es freiverkäufliche Mittel oder Sets im Handel. Diese wirken durch ihren geringeren Anteil an Wasserstoff- bzw. Carbamidperoxid jedoch oftmals nicht so effektiv und ihre Anwendung kann schwierig sein. Dadurch sind unbefriedigende Ergebnisse leichter möglich. Vor dem Einsatz selbst gekaufter Bleichmittel sollten Sie auf jeden Fall unsere Praxis aufsuchen, um eventuelle Risiken für Zähne und Zahnfleisch auszuschließen.
WIE LANGE HÄLT DAS ERGEBNIS?
Je nach Lebensgewohnheiten hält das Ergebnis einer Zahnaufhellung 2 bis 4 Jahre. Eine regelmäßige professionelle Zahnreinigung wirkt sich positiv auf das Ergebnis aus.
WENN SIE FÜLLUNGEN ODER ZAHNERSATZ HABEN
Füllungen oder Kronen werden nicht mit aufgehellt.
Ein Bleaching ist im Allgemeinen unbedenklich, es sollte allerdings nicht angewendet werden, wenn eine unbehandelte und nicht ausgeheilte Erkrankung wie eine Zahnfleischentzündung, Parodontitis oder Karies vorliegt. Vor einem Bleaching sollte demnach überprüft werden, ob die Zähne kariesfrei sind und das Zahnfleisch gesund ist.
Direkt nach dem Bleichen können die Zähne gelegentlich etwas empfindlicher sein. Dies ist jedoch unbedenklich und klingt meist innerhalb eines Tages wieder völlig ab.
KOSMETISCHE WUNSCHBEHANDLUNG
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt im Allgemeinen keine Kosten für Bleaching. Das sind Kosten, die der Patient aus eigener Tasche bezahlen muss.